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Informationen zu den Kinder- und Jugendvorsorgeuntersuchungen

Die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder dienen der frühzeitigen Erkennung und entsprechenden Behandlung von Störungen der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung.

Zehn Vorsorgeuntersuchungen (U1-U9, J1) zählen zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Untersuchungen werden in einem speziellen Untersuchungsheft („Gelbes Heft“ des Gemeinsamen Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen) dokumentiert.

Das Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit regelt, dass alle in Rheinland-Pfalz lebenden Kinder ab dem 2. Lebensmonat zu den Früherkennungsuntersuchungen eingeladen werden.

Diese Aufgabe hat das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz dem Zentrum für Kindervorsorge der Universitätsklinik Homburg übertragen. Das Zentrum für Kindervorsorge Rheinland-Pfalz lädt Sie zu den Früherkennungsuntersuchungen U4 bis U9 und zur Jugendgesundheitsuntersuchung J1 ein.

Die Inanspruchnahme der Früherkennungsuntersuchungen wird durch die Ärztin/den Arzt dokumentiert. Eltern, deren Kinder nicht an der anstehenden Früherkennungsuntersuchung teilnehmen, werden an die Untersuchung erinnert. Wenn beim Zentrum für Kindervorsorge innerhalb von vier Wochen keine Untersuchungsbestätigung eingeht, wird das örtliche Gesundheitsamt mit den Eltern Kontakt aufnehmen. Falls Eltern das Angebot der Früherkennungsuntersuchungen dennoch nicht für ihr Kind nutzen wollen, wird im nächsten Schritt das zuständige Jugendamt über diese Entscheidung informiert, das den Eltern dann aufsuchende Hilfe anbietet und sich vergewissert, dass es dem Kind gut geht.

U2

7. - 10. Lebenstag

U3

4. - 5. Lebenswoche

U4

3. - 4. Lebensmonat

U5

6. - 7. Lebensmonat

U6

U7

10. - 12. Lebensmonat

21. - 24. Lebensmonat

U7a

34. - 36. Lebensmonat

U8

46. - 48. Lebensmonat

U9

60. - 64. Lebensmonat

U11

U10

7 - 8 Jahre

9 - 10 Jahre

J1

12 - 14 Jahre

J2

16 - 17 Jahre

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